Gemeinde prüft Abschaffung der Ausbaubeiträge
Die Gemeinde Isernhagen befasst sich mit der möglichen Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung. Gegenstand ist eine Mitteilung der Verwaltung zum Antrag der FDP auf Abschaffung der Satzung. Die Verwaltung will dazu Informationen und Abwägungen vorlegen, um eine politische Entscheidung und gegebenenfalls die Aufhebung der Satzung vorzubereiten.
Grundlage der bisherigen Straßenausbaubeiträge sind das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz und die Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Isernhagen. Nach Angaben der Verwaltung werden Beiträge erhoben, wenn Straßen, Wege und Plätze hergestellt, angeschafft, erweitert, verbessert oder erneuert werden und Erschließungsbeiträge nicht erhoben werden können. Beitragspflichtig sind die Eigentümer der Grundstücke, die an der ausgebauten Straße liegen oder als Hinterliegergrundstücke über einen rechtlich gesicherten Zugang verfügen.
Die Verwaltung nennt für die Jahre 2009 bis 2016 sechs beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, darunter die Erneuerung der Straße Schulweg sowie Arbeiten an Gehwegen im Birken und Erlenweg, im Schlesierdamm, im Pregelweg, im Isenkamp und im Rubinkamp. Hinzu kam die Erneuerung der Straßenbeleuchtung mit rund 5000 Bescheiden. Aus den genannten sechs Projekten seien Straßenausbaubeiträge in Höhe von 204351,19 Euro entstanden. Insgesamt wurden nach Angaben der Verwaltung 347 individuelle Bescheide erstellt, für die rund 882 Stunden Bearbeitungszeit angesetzt wurden. Bei einem angenommenen Stundensatz von 35 Euro pro Stunde werden dafür etwa 30870 Euro Personalkosten genannt.
Die Mitteilung verweist außerdem darauf, dass die Gemeinde nach eigener Darstellung versucht, Anlieger durch gemeindeinterne Instandhaltung zu entlasten. Der Baubetriebshof gleiche kleinere Schäden aus, für größere Schäden arbeite die Gemeinde mit einer Jahresvertragsfirma zusammen. Mit Meldoo und Vialytics werde versucht, eine Straßenprophylaxe zu betreiben. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass die Straße Auf dem Kley unter die Straßenausbaubeitragssatzung fallen würde, andere Straßen derzeit aber nicht für den Straßenausbau vorgesehen sind.
Zu den finanziellen Folgen einer Abschaffung führt die Verwaltung aus, dass beim Wegfall der Straßenausbaubeiträge die Personalkosten und der damit verbundene Aufwand entfielen, die anteilig auf die Anlieger verteilten Kosten aber anderweitig gedeckt werden müssten. In der abschließenden Bewertung heißt es, die Mitteilung solle keine Schlussfolgerung im üblichen Sinne enthalten, sondern als Grundlage für die Entscheidung über den Antrag dienen. Sollte dem Antrag entsprochen werden, würde eine Satzung zur Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung vorbereitet und durch die Gremien gebracht werden.
Für die Beratung sind in der Mitteilung der Verwaltung der Planungs-, Bau- und Liegenschaftsausschuss für Mittwoch, 17. Juni 2026, der Wirtschafts-, Digital- und Finanzausschuss für Montag, 22. Juni 2026, der Verwaltungsausschuss für Mittwoch, 24. Juni 2026, und der Rat für Montag, 29. Juni 2026 genannt.
Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: 6 2 satzung der gemeinde isernhagen ueber die erhebung von beitraegen na , Mitteilung.