Uetze

Erneute Auslegung des Bebauungsplans Gewerbegebiet Hänigsen Riedel

[HÄNIGSEN]

Die Gemeinde Uetze beabsichtigt mit einer aktuellen Beschlussvorlage die erneute öffentliche Auslegung sowie den vorbehaltlichen Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 29 „Gewerbegebiet Riedel“ in der Ortschaft Hänigsen. Es handelt sich dabei um eine Verwaltungsvorlage, die den sinnvoll begründeten Bedarf an gewerblichen Flächen adressiert und den Planungsprozess weiterführt. Die Vorlage geht auf den zuvor gefassten Aufstellungsbeschluss vom 11. Oktober 2022 zurück und verfolgt das Ziel, das ehemalige Schachtgelände eines Kaliwerks für eine gewerbliche Nutzung nachzunutzen, wobei sie vom Ortsrat Hänigsen, dem Ausschuss für Klima, Verkehr, Umwelt, Planung, dem Verwaltungsausschuss und abschließend dem Rat der Gemeinde Uetze beraten wird.

Das Plangebiet umfasst circa 9,4 Hektar westlich der Wathlinger Straße, auf dem Gelände des ehemaligen Kaliwerks Riedel. Ursprünglich war vorgesehen, Geländeaufschüttungen im rückwärtigen Bereich umzusetzen, um die Nutzung für Gewerbezwecke zu erleichtern. Diese Planung wurde jedoch revidiert, sodass keine flächenhaften Aufschüttungen mehr erfolgen, sondern stattdessen eine individuelle Baugrundertüchtigung je Objekt notwendig sein wird. Die Multifunktionswälle entlang der Nord-, Süd- und Westseite des Gebietes bleiben vorgesehen und sollen insbesondere als Lärmschutz- und Ausgleichsflächen dienen.

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Im Rahmen der Planungen wurde ein Antrag auf Ausnahme von den Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) bezüglich der streng geschützten Zauneidechse gestellt. Diese Tiere kommen in angrenzenden Lebensräumen vor, wobei ihre Eignung als Bewohner des Plangebiets als wahrscheinlich eingestuft wird. Da trotz umfassender Vermeidungsmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden kann, dass einzelne Tiere bei der Flächenfreimachung verletzt oder getötet werden, wird eine Ausnahme gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG beantragt. Zudem wurden umfangreiche Maßnahmen zur Kompensation des Lebensraumverlustes vorgesehen, insbesondere die Entwicklung von Magerrasenstandorten auf den Planungsflächen der Wallstrukturen.

Zusätzlich zu den naturschutzrechtlichen Aspekten wurden umfangreiche Untersuchungen zum Baugrund sowie zu den Immissionen durchgeführt. Die geologische Erkundung zeigte, dass das Baugrundprofil von anthropogenen Auffüllungen und kontaminierten Böden geprägt ist, die von verschiedenen Schadstoffen belastet sind und vorsorglich beachtet werden müssen. Die hydrologischen Messungen weisen ein nah anstehendes oberflächennahes Grundwasser auf. Das geplante Versiegelungskonzept schränkt den vertikalen Schadstoffeintrag ein, während der Schutz von Böden und Grundwasser durch witterungsbezogene und bautechnische Maßnahmen sichergestellt wird.

Ein schalltechnisches Gutachten legt flächenbezogene Emissionskontingente für das Gewerbegebiet fest, die gewährleisten sollen, dass die Immissionsrichtwerte in den angrenzenden Wohn- und Mischgebieten eingehalten werden. Die Verkehrsuntersuchung prognostiziert ein zukünftiges Verkehrsaufkommen von etwa 4.700 Kraftfahrzeugen täglich, das via Erschließungsstraße an die Landesstraße angeschlossen wird. Dabei wird die Leistungsfähigkeit der bestehenden Verkehrsanlagen als ausreichend bewertet. Maßnahmen zum passiven Lärmschutz, insbesondere bauliche Methoden zur Dämmung an Gebäuden, sind vorgesehen.

Im Bereich der Bebauungsplanfestsetzungen sind reine Einzelhandelsbetriebe sowie Bauschuttbrech- und Sortieranlagen ausgeschlossen. Betriebsbezogenes Wohnen ist ebenfalls nicht zulässig, um Konflikte zwischen Wohnnutzung und Gewerbe zu vermeiden. Die mit den Wällen verbundenen landschaftsgestalterischen und ökologischen Maßnahmen sollen einen Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft leisten und gleichzeitig zur verbesserten Lärmminderung beitragen.

Die Vorlage enthält umfangreiche Stellungnahmen von Fachbehörden und Bürgern, die teils auf Unzulänglichkeiten in der Planung hinweisen, insbesondere bezüglich der Berücksichtigung bestehender Wohnbebauungen, der Verkehrsbelastung, des Lärmschutzes, der Versiegelung und Bodenbelastung sowie des Artenschutzes. Die Verwaltung verweist darauf, dass die Planungen laufend angepasst werden, etwa durch den Verzicht auf die geplante Bodenaufschüttung, die Berücksichtigung von Emissionskontingenten und die Umsetzung entsprechender Ausgleichsmaßnahmen. Die Gemeinde betont, dass die Planung im öffentlichen Interesse liegt und der Bedarf an Gewerbeflächen vor Ort existiert.

Insgesamt soll mit dem Bebauungsplan Nr. 29 eine nachhaltige Nachnutzung des ehemaligen Kaliwerks ermöglicht werden, die ortsansässige Betriebe an ihren Standort bindet, den Gewerbeflächenbedarf deckt und dabei die Schutzgüter Natur, Boden, Wasser, Artenvielfalt sowie Mensch und Gesundheit ausreichend berücksichtigt. Durch umfangreiche Gutachten und gesetzlich vorgeschriebene Verfahrensschritte soll eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit artenschutzrechtlicher Bewertung und Einbindung öffentlicher Belange gewährleistet werden.

Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Vorlage-Sammeldokument.

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