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Zehn Stunden sozialer Arbeitsdienst sowie eine psychologische Beratung: So lautete am heutigen Mittwoch, 29. Januar, das Urteil gegen den 20 Jahre jungen Burgdorfer David N.. Das Urteil am Amtsgericht sprach Richter Klaus von Tilling. Die Staatsanwaltschaft hatte 20 Stunden Arbeitsdienst gefordert. Damit ist der Angeklagte nicht vorbestraft.
Der Angeklagte war von der Polizei am 5. September 2025 in Hannover mit illegalem Kokainbesitz erwischt worden. „Ich war betrunken, es war eine einmalige Sache“, sagte dazu David N.. „Ich nehme sonst keine Drogen.“ Wie Richter Klaus von Tilling sagte, bestünde die Möglichkeit, das Verfahren gegen Auflagen einzustellen. Aber er würde ein Urteil als angebrachter ansehen. Zudem sei das Jugendstrafrecht anzuwenden.
Die Staatsanwaltschaft hielt dem Angeklagten zugute, dass er geständig ist, und forderte 20 Stunden Arbeitsdienst sowie die psychologische Beratung. Für Richter Klaus von Tilling seien allerdings zehn Stunden ausreichend. Die habe der Angeklagte aber innerhalb eines Monats zu leisten.
Die darauf folgende Verhandlung wurde nach wenigen Minuten beendet, der Grund: Der angeklagte Antonio N. aus Uetze war nicht erschienen. Er sollte von der Polizei zu Hause abgeholt werden, aber die Beamten erhielten die Auskunft, er sei zur Arbeit gegangen. Dort allerdings, so die Polizei, habe er sich krank gemeldet. Antonio N. ist wegen Körperverletzung angeklagt, es wird ein neuer Termin angesetzt.
