Hochbrücke soll für eine Million Euro saniert und fortlaufend überwacht werden
Foto: Bastian Kroll
Die Stadt Burgdorf hat mit einer Beschlussvorlage die weitere Vorgehensweise zur Sanierung und zum Monitoring der Hochbrücke thematisiert. Die Verwaltung soll mit einem noch zur Abstimmung stehenden Ratsbeschluss damit beauftragt werden notwendige Instandsetzungsmaßnahmen zu planen und umzusetzen, um die Nutzung der Brücke bis zum Jahr 2044 zu sichern. Die Vorlage wurde als Beschlussvorlage der Verwaltung eingereicht und ist für die Beratungen im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Liegenschaften und Verkehr sowie im Verwaltungsausschuss vorgesehen.
Die Sanierungsarbeiten umfassen vor allem die Erneuerung der Bauwerksabdichtung, der Übergangskonstruktionen sowie der Fahrbahn (wir berichteten). Die Kosten für diese Maßnahmen werden auf rund eine Million Euro geschätzt, wobei die Durchführung von der Bereitstellung entsprechender Mittel durch den Rat abhängt. Zusätzlich wird eine regelmäßige Zwischensonderprüfung der Hochbrücke vorgeschlagen, um den Zustand des Bauwerks zeitnah zu überwachen. Die dafür veranschlagten laufenden Kosten betragen etwa 17.000 Euro jährlich, welche über den Haushalt beantragt werden sollen.
Weiterhin wird eine Spannstahluntersuchung zur Bewertung der Spannungsrisskorrosionsproblematik empfohlen. Für diese Untersuchung ist eine einmalige Mittelbereitstellung in Höhe von circa 60.000 bis 70.000 Euro vorgesehen. Die Entscheidung über die Einführung eines Schallemissionsmonitorings soll erst nach Vorlage der Ergebnisse dieser Untersuchung getroffen werden. Die Kosten für das Schallemissionsmonitoring würden sich auf 352.000 Euro für eine dreijährige Laufzeit belaufen, wobei sich bei Verlängerung zusätzliche monatliche Ausgaben in Höhe von rund 1.600 Euro ergeben würden.
Die Empfehlungen zu den Prüfungen basieren auf fachlichen Gutachten der Büros Schüßler-Plan und EHS. Demnach soll die bisher alle drei Jahre stattfindende Sonderprüfung durch eine Zwischensonderprüfung im etwa 1,5-jährigen Turnus ergänzt werden, um insbesondere gefährdete Bauteile näher zu überwachen. Ein Monitoring der Bauwerksdurchbiegung mittels Schlauchwaagenmessung wird hingegen wegen zu großer Messschwankungen nicht empfohlen.
Die Entscheidung über diese Maßnahmen wird im Verwaltungsausschuss am Dienstag, 27. Januar, getroffen. Die vorgesehene Finanzierung teilt sich in einmalige und laufende Kosten auf, wobei die Freigabe der Mittel durch den Rat Voraussetzung für die Umsetzung ist. Die Verfahrensweise zielt darauf ab, die Hochbrücke langfristig und sicher nutzbar zu erhalten.
Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Vorlage.

Vielleicht sollte man zeitgleich anfangen den Abriss und den Neubau zu planen um 2044 nicht völlig überrascht zu sein