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Vorsatz oder nicht? Gericht setzt Folgetermin in Betrugsanklage fest

[BURGDORF]

Vorsatz oder nicht? Auf diese Frage hat das Amtsgericht Burgdorf am heutigen Mittwoch, 14. Januar, keine Antwort gefunden, und deshalb einen Folgetermin angesetzt. Am 26. Januar sollen zwei weitere Zeugen befragt werden, die möglicherweise den Angeklagten Christian S. entlasten könnten. Dem 44 Jahre alten Uetzer wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, er habe 2017 und 2018 von der Krankenkasse AOK unrechtmäßig 61 243 Euro Krankengeld kassiert. Die heutige Verhandlung führte Amtsrichterin Stephanie Rohde, die Staatsanwaltschaft war durch Susanne Holzendorff vertreten.

Die AOK ist vom Finanzamt darauf hingewiesen worden, der Angeklagte habe in dieser Zeit nicht nur ein Beschäftigungsverhältnis bei einem großen regionalen Unternehmen gehabt, sondern zudem auch als Selbstständiger Einkünfte erzielt. Das sah die Krankenkasse als rechtswidrig an, fordert das gezahlte Krankengeld zurück. Dagegen legte der Angeklagte zunächst Widerspruch ein, die AOK lehnte ab, Christian S. rief deshalb das Sozialgericht an, seine Klage wurde jedoch ebenso abgewiesen wie sein Einspruch beim Landessozialgericht. Das Gericht ordnete deshalb die Rückzahlung der 61 243 Euro an, und betrachtete die Vorgehensweise des Uetzers als grob fahrlässig.

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Dr. Gerold Papsch aus Hannover, Verteidiger des Angeklagten, trug vor, sein Mandant sei damals von einem Außendienstmitarbeiter der AOK beraten worden. Der hätte darauf hingewiesen, dass die Nebeneinkünfte des Angeklagten mit seinem Beschäftigungsverhältnis nicht zu tun hätten. „Mein Mandant wusste nicht, dass er keinen Anspruch auf Krankengeld gehabt hat.“ 

Ein anderer Mitarbeiter der AOK sagte heute als Zeuge allerdings etwas anderes: Nebeneinkünfte seien ab einer bestimmten Höhe anzurechnen, und unter Umständen sei ein Krankengeld von der AOK nicht zu zahlen. Der Angeklagte habe entsprechende Einkünfte aus der Selbstständigkeit, die Einnahmen daraus seien so hoch gewesen, dass ein Krankengeld nicht in Betracht komme. „Wer zu viel aus einer weiteren Tätigkeit verdient, hat keinen Anspruch auf Krankengeld“, sagte der AOK-Mitarbeiter.

Nun sollen beim Folgetermin der damalige AOK-Außendienstmitarbeiter sowie die Ehefrau des Angeklagten zur Sache befragt werden.

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