Winterdienst in Uetze: Gemeinde und Anlieger gemeinsam in der Pflicht
Die Gemeinde Uetze sorgt im Winter auf öffentlichen Straßen und Plätzen für einen reibungslosen Winterdienst. Dazu gehören das Räumen von Schnee sowie das Streuen von Salz oder Splitt auf Hauptverkehrsstraßen und in besonders gefährdeten Bereichen wie Kreuzungen, Brücken, an Schulen, Kitas und Bushaltestellen.
Zugleich tragen auch die Grundstückseigentümer eine wichtige Verantwortung. Vor dem Hintergrund der aktuellen Wetterlage mit Schnee und Eisbildung weist die Gemeindeverwaltung ausdrücklich darauf hin, dass Anlieger zur Sicherstellung des Winterdienstes auf Gehwegen sowie auf gemeinsamen Geh- und Radwegen verpflichtet sind. In Straßen ohne Gehweg oder gemeinsamen Geh- und Radweg ist entlang des begehbaren Straßenrandes eine Gehbahn mit einer Breite von 1,20 Metern von Schnee und Eis freizuhalten.
Bei einsetzendem Tauwetter sind zudem die Gossen und Regenwassereinläufe schnee- und eisfrei zu halten, damit das Schmelzwasser ungehindert abfließen kann. Die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung von Schnee und Eis sowie bei Glätte das Streuen müssen werktags bis 7 Uhr sowie sonn- und feiertags bis 9 Uhr durchgeführt werden und sind bei Bedarf bis 20 Uhr zu wiederholen.
Beim Streuen sind aus Gründen des Umweltschutzes grundsätzlich abstumpfende Mittel zu verwenden. Reichen diese zur Herstellung der Verkehrssicherheit nicht aus, darf Streusalz in geringstmöglicher Dosierung eingesetzt werden.


