Sehnde

Winterdienst und Räumpflicht bei Schnee- und Eisglätte

[SEHNDE]

Der Baubetriebshof der Stadt Sehnde ist während der Wintermonate rund um die Uhr im Einsatz, um Straßen, Wege und Plätze zu räumen, zu sichern und zu streuen. Grundlage des Winterdienstes ist eine feste Priorisierung der Flächen. Vorrang haben dabei die wichtigsten Verbindungsstraßen, Kreuzungen und bekannten Gefahrenstellen. Erst im Anschluss können Neben- und Anliegerstraßen berücksichtigt werden. Bei anhaltendem Schneefall kann es daher vorkommen, dass weniger frequentierte Bereiche nur eingeschränkt oder zeitlich verzögert angefahren werden.

Neben dem städtischen Winterdienst sind auch die Grundstückseigentümer zur Räum- und Streupflicht verpflichtet. Diese umfasst die Beseitigung von Schnee und Eis auf den Gehwegen vor den Grundstücken, unabhängig davon, ob diese befestigt sind oder nicht. Ebenso sind Gossen und Rinnsteine freizuhalten. Ist kein Gehweg vorhanden, muss auf der Straßenseite ein mindestens einen Meter breiter Streifen neben der Fahrbahn von Schnee und Eis geräumt werden.

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Die Stadt bittet darum, den geräumten Schnee nicht an den Fahrbahnrand zu schieben und Fahrzeuge so abzustellen, dass die Räumfahrzeuge ausreichend Platz für die Durchfahrt haben. Zudem sollten Gullys freigehalten werden, damit Tauwasser später ungehindert abfließen kann.

Weitere ausführliche Informationen zur Räum- und Streupflicht sind auf der Internetseite der Stadt unter www.sehnde.de zu finden.

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