Sehnde

Abgabenbescheide für Grundbesitzabgaben und Gewerbesteuer werden Ende Januar versandt

[SEHNDE]

Die Stadt Sehnde weist darauf hin, dass die Jahresbescheide für die Grundsteuer A und B, die Straßenreinigungsgebühren sowie für die Gewerbesteuer Ende Januar 2026 verschickt werden.

Da sich der Versand der Jahresbescheide in diesem Jahr verzögert, bittet die Verwaltung alle Selbstzahler, mit ihren Quartalszahlungen zu warten, bis die Bescheide zugestellt worden sind und die neuen Beträge feststehen. Die jeweiligen Zahlungstermine sind den Bescheiden zu entnehmen.

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Der Rat der Stadt Sehnde hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 18. Dezember 2025, eine Erhöhung der Hebesätze beschlossen. Die Grundsteuer B steigt von bislang 515 auf 540 vom Hundert, die Gewerbesteuer von 440 auf 450 vom Hundert. Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen bleibt unverändert bei einem Hebesatz von 560 vom Hundert. Auch die Straßenreinigungsgebühr bleibt stabil und beträgt weiterhin 1,56 Euro je laufendem Meter.

Die Stadt begründet die Anhebung der Hebesätze mit der angespannten finanziellen Lage des Haushalts.

Hundesteuerbescheide werden in diesem Jahr nicht versandt, da sie eine Dauerwirkung haben. Die Steuersätze für die Hundesteuer bleiben unverändert auf dem Niveau des Vorjahres.

Für Rückfragen zu den Abgabenbescheiden stehen die Mitarbeiter des Bereichs Steuern im Fachdienst Finanzen zu den allgemeinen Sprechzeiten zur Verfügung. Die entsprechenden Kontaktdaten sind den Bescheiden zu entnehmen.

Die Stadt Sehnde weist zudem darauf hin, dass Abgaben bequem per SEPA-Basislastschriftverfahren eingezogen werden können. Dadurch ist eine fristgerechte Zahlung gewährleistet. Ein entsprechendes Formular zur Erteilung einer Einzugsermächtigung steht unter dem Auswahlpunkt „Formulare“ auf der Internetseite www.sehnde.de zur Verfügung.

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