Umweltschutzverein warnt vor „Ablasshandel“ bei der Klärschlammverwertung
Der Umweltschutzverein Isernhagen und Umgebung kritisiert den Umgang mit der künftigen Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm und sieht zentrale gesetzliche Vorgaben in Gefahr. Anlass ist die jüngste Sitzung des Abfallbeirats, in der aus Sicht des Vereins deutlich wurde, dass die Verbrennungsanlage der enercity in Hannover-Lahe möglicherweise nicht rechtzeitig die ab 1. Januar 2029 geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllen wird.
Ab diesem Zeitpunkt sind Betreiber großer kommunaler Abwasserbehandlungsanlagen grundsätzlich verpflichtet, Phosphor aus Klärschlamm zurückzugewinnen. Phosphate gelten als unverzichtbar für die menschliche Ernährung, Deutschland verfügt jedoch über keine eigenen mineralischen Vorkommen. Der Umweltschutzverein begleitet das Konzept der zentralen Klärschlammverwertung seit Jahren kritisch und sieht seine Bedenken nun bestätigt. Bereits in der Vergangenheit hatte der Verein gegen die Verbrennungsanlage in Hannover-Lahe vor dem Verwaltungsgericht geklagt.
Der Vertreter des Vereins im Abfallbeirat, Diplom-Ingenieur Siegfried Lemke, erklärte, dass bislang lediglich unverbindliche Gespräche zur Phosphorrückgewinnung geführt worden seien. Verbindliche vertragliche Regelungen, die sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben zum Stichtag 2029 eingehalten werden, lägen nach seiner Darstellung nicht vor.
Für besondere Irritation sorgte aus Sicht des Vereins eine Aussage in der jüngsten Abfallbeiratssitzung. Auf die Frage, was geschehe, wenn im Jahr 2029 keine entsprechenden Verträge existierten, wurde darauf verwiesen, dass das Bundesumweltministerium eine Fondslösung zur Unterstützung der Phosphorrückgewinnung aus Klärschlammasche prüfe. Lemke wertet dies als eine Art Freikaufmodell. Klärschlammentsorger könnten demnach in einen Fonds einzahlen, anstatt selbst die erforderlichen technischen Lösungen umzusetzen. Damit würde nach Auffassung des Vereins zwar eine Stilllegung der Anlage vermieden, das eigentliche Ziel der gesetzlichen Regelung jedoch unterlaufen.
Auch zur Zukunft der Klärschlammasche habe es in der Sitzung Aussagen gegeben. Diese solle bis 2029 gesetzeskonform entsorgt werden, eine rückholbare Lagerung sei bis dahin nicht vorgesehen. Für den Umweltschutzverein zeigt sich damit, dass das Konzept der zentralen Klärschlammverwertung in der gesetzlich vorgesehenen Form der Phosphorrückgewinnung in weite Ferne rücke und offenbar an der Finanzierung zu scheitern drohe. Von einem geschlossenen Nährstoffkreislauf könne unter diesen Voraussetzungen keine Rede sein.
Die Folgen träfen nach Einschätzung des Vereins sowohl die angeschlossenen Kommunen als auch die Anwohner. Neben der Belastung durch zusätzliche Transporte sei mit steigenden Abwassergebühren zu rechnen. Da sich auch die Stadt Langenhagen einer Anlage in Hildesheim anschließen wolle, betreffe diese Entwicklung mittelbar auch die Bürger Isernhagens, da das Abwasser der Gemeinde in Langenhagen behandelt werde.
Als Gegenbeispiel verweist der Umweltschutzverein auf dezentrale Lösungen wie die Pyrolyseanlage in Frohnbach in Sachsen. Dort seien Phosphate in der Pyrolysekohle enthalten und könnten kostenfrei genutzt werden, zudem habe die Anlage zu sinkenden Abwassergebühren geführt. Ein entsprechendes Beispiel ist unter https://fb.watch/Ere08Y3S6G/ zu finden.
Der Verein kündigte an, die Frage nach alternativen, dezentralen Lösungen auch auf kommunalpolitischer Ebene weiterzuverfolgen und das Thema im Rat der Gemeinde Isernhagen zur Diskussion zu stellen.


