SPD BSI fordert Wohnraumversorgungskonzept für Isernhagen
Die Gruppe SPD/BSI hat einen Ergänzungsantrag zum Haushaltsplan 2026/2027 der Gemeinde Isernhagen eingebracht, der die Bereitstellung von 50.000 Euro für die Erstellung eines Wohnraumversorgungskonzepts vorsieht. Es handelt sich dabei um einen politischen Antrag, mit dem die Gemeinde eine strategische Grundlage erhalten soll, um der angespannten Wohnraumsituation effektiv zu begegnen.
Die SPD/BSI-Fraktion betont, dass ein Wohnraumversorgungskonzept ein unverzichtbares Instrument sei, das eine Bestands- und Bedarfsanalyse des Wohnungsmarktes in Isernhagen erlaube. Dieses Konzept soll den Bedarf verschiedener Bevölkerungsgruppen, wie bezahlbaren Mietwohnraum, familiengerechtes Wohnen, seniorengerechtes Wohnen sowie Wohnen für die arbeitende Bevölkerung, erfassen und eine datenbasierte Grundlage für zukünftige Bauleitplanungen und Quartiersentwicklungen schaffen. Zudem wird das Konzept konkrete Handlungs- und Maßnahmenempfehlungen enthalten und Verwaltung sowie Politik Orientierung bieten.
Die Antragssteller weisen darauf hin, dass viele Menschen, die täglich in Isernhagen arbeiten und zum Gemeinwohl beitragen, keinen bezahlbaren Wohnraum finden. Ein qualifiziertes Konzept sei daher notwendig, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Vergleichbare Kommunen wie Lehrte hätten solche Konzepte bereits erfolgreich umgesetzt. Zudem zeige die Erfahrung der regionalen Wohnungsbaugesellschaften, dass mit geeigneten Förderinstrumenten das Bauen und Vermieten von Wohnraum zu Preisen zwischen sechs und acht Euro pro Quadratmeter möglich sei. Dies unterstreiche, dass eine strategische Steuerung möglich ist, wenn der politische Wille vorhanden ist.
Mit der Bereitstellung der beantragten 50.000 Euro soll eine externe, qualifizierte Erstellung des Wohnraumversorgungskonzepts ermöglicht werden. Die Verknüpfung mit einem ebenfalls beantragten Entwicklungskonzept werde eine sinnvolle inhaltliche Verzahnung schaffen, die künftige wohnungspolitische Entscheidungen effizient und wirkungsorientiert gestalte. Außerdem ermögliche ein vorliegendes Wohnraumversorgungskonzept gemäß § 4 der Durchführungsverordnung zum Niedersächsischen Wohnraumförderungsgesetz (DVO-NwoFG), die Einkommensgrenzen bei Förderentscheidungen um bis zu 60 Prozent zu überschreiten, was mietgünstiges Wohnen auch für mittlere Einkommen erleichtere.
Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Ratsunterlage.


