Körperverletzung: Schöffengericht spricht mildes Urteil gegen 21-jährigen Burgdorfer

Foto: Reinhard Kroll
Der 21 Jahre junge Burgdorfer Daniel Z. ist vom Schöffengericht des Burgdorfer Amtsgerichts am gestrigen Mittwoch, 3. Dezember 2025, wegen Körperverletzung zu einer Geldbuße verurteilt worden, er hat von Januar 2026 in Monatsraten in Höhe von 200 Euro insgesamt 1200 Euro an den Weißen Ríng – Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern – zu zahlen – ein mildes Urteil. Staatsanwältin Gröger hatte zusätzlich noch zwei Wochen Arrest beantragt. Das sah das Gericht unter Vorsitz von Jugendrichter Klaus von Tilling allerdings nicht als notwendig an. Der Richter hatte vor der Urteilsverkündung vorgeschlagen, den Angeklagten nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen.
In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wurde Daniel Z. vorgeworfen, am 31. Mai 2025 seinen ehemaligen guten Freund Sidar A. (21) angegriffen, geschlagen und getreten zu haben. Diesen Vorwurf bestritt der Angeklagte nicht. Die beiden zerstrittenen ehemaligen Freunde hatten sich vor dem Bahnhof per Mobiltelefon vor dem Hintergrund verabredet, ihre Streitigkeiten aus der Welt zu schaffen, und nach einem heftigen Wortwechsel sei es zu den Angriffen durch den Angeklagten gekommen. Daniel Z. betonte, dass er stark angetrunken gewesen sei. „Mein Mandant verschließt sich seiner Verantwortung nicht“, erklärte Verteidiger Christian Neumann aus Hannover.
Sidar A. und zwei weitere Zeugen konnten bestätigen, dass der Angeklagte getreten und geschlagen habe, allerdings nicht, dass der Kopf des bereits am Boden liegenden Sidar A. getroffen wurde. Das war für das Gericht Grund genug, von der Anklage der schweren Körperverletzung abzusehen. Ungehalten zeigte sich Richter Klaus von Tilling über die Zeugenaussage von Nick B. – der 20-jährige Burgdorfer Student wollte sich nicht mehr an die Vorfälle am 31. Mai erinnern, auch nicht an seine Zeugenaussage gegenüber der Polizei. Richter Klaus von Tilling sprach die Vermutung aus, „dass im Vorfeld dieser Verhandlung scheinbar alles geregelt worden ist oder Nick B. gegenüber der Polizei eine Falschaussage gemacht hat.“ Der Richter bezeichnete den Zeugen somit als unglaubhaft. „Ich glaube Ihnen nicht, dass Sie sich nicht mehr erinnern können.“ So lange liege der Vorfall nicht zurück.
Daniel Z. ist in Sachen Körperverletzung kein unbeschriebenes Blatt, wie die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe dem Gericht mitteilte. Der Angeklagte sei zweimal wegen Körperverletzung vorbestraft und habe einmal in der JVA Verden eine Woche einen vom Gericht festgesetzten Arrest absitzen müssen. Die Taten seien jedoch stets unter Alkoholeinfluss geschehen.
In der Urteilsbegründung sagte Richter Klaus von Tilling: „Einen Arrest halten wir nicht für notwendig. Aber das war keine Bagatelle, das darf nicht wieder vorkommen“, machte er dem Angeklagten mahnend deutlich. David Z. sei heute nach dem Jugendstrafrecht verurteilt worden. Komme das wieder vor, werde das Strafrecht für Erwachsene angewendet. Staatsanwaltschaft und der Angeklagte nahmen das Urteil an.






