Burgdorf

Burgdorf plant Gründung einer GmbH zur Entwicklung städtischer Immobilien

[BURGDORF]

Die Stadt Burgdorf bereitet die Gründung einer „Burgdorf GmbH“ vor, die die aktive Entwicklung städtischer Immobilien- und Projektflächen vorantreiben soll. Dabei handelt es sich um eine Beschlussvorlage der Verwaltung, die dem Rat der Stadt Burgdorf zur Entscheidung am Donnerstag, 19. März 2026, vorgelegt wird. Vorberatungen finden in den zuständigen Gremien im Dezember 2025, Januar und März 2026 statt.

Die Stadt sieht sich in der Pflicht, das vorhandene Entwicklungspotenzial auf verschiedenen Grundstücken, darunter das ehemalige Schulgelände der alten Realschule, Grundstücke nach dem Umzug der Bauhöfe, das Raiffeisengelände, die Randbebauung am Spittaplatz sowie das Bahnhofsareal inklusive möglichem Parkhausstandort, stärker zu nutzen. Bisher konnten aus organisatorischen und rechtlichen Gründen kommunal bedingte Beschränkungen die aktive Grundstücksentwicklung und das Gewinnen von Investoren behindern, was zu ungenutzten Chancen führte.

Die neu zu gründende GmbH soll als eigenverantwortliche Einheit agieren, die Grundstücke erwerben, entwickeln und veräußern kann, dabei Fördermittel und Kooperationspartner einbindet sowie schnelle und marktorientierte Entscheidungen trifft. Die Rechtsform der Gesellschaft erlaubt eine klare Abgrenzung zur Verwaltung, eine zielgerichtete Steuerung durch Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung und die projektbezogene Einbindung externer Expertise.

Finanziell ist vorgesehen, die GmbH zunächst mit einem Stammkapital von 100.000 Euro auszustatten. Dieses Kapital soll für die Entwicklung und Vermarktung der genannten Flächen eingesetzt werden. Zugleich werden Fördermittel und projektbezogene Finanzierungslösungen geprüft. Die Stadt erwartet, dass das Konzept auf Dauer eigenständig finanziert werden kann, unter anderem durch Erlöse aus der Verwertung von Grundstücken, neue Steuer- und Gebühreneinnahmen sowie Wertsteigerungen des kommunalen Immobilienportfolios. Dies unterscheidet die Gesellschaft von konsumtiven Ausgaben und soll zur Stärkung der langfristigen Finanzkraft Burgdorfs beitragen.

Die politische Steuerung wird durch klare gesellschaftervertragliche Vorgaben, jährliche Zielvereinbarungen mit dem Rat sowie regelmäßige Berichterstattung gesichert. Die Kommunalaufsicht hat das Konzept bereits positiv bewertet und keine Einwände erhoben. Die bisherigen Verwaltungsstrukturen würden ohne GmbH-Gründung weiterhin zu längeren Umsetzungszeiten und einem höheren Verwaltungsaufwand führen sowie die vorhandenen Entwicklungspotenziale weniger effizient nutzen.

Der Gesellschaftsvertragentwurf, der unter anderem Regelungen zur Geschäftsführung, zum Aufsichtsrat und zur Gesellschafterversammlung enthält, bildet die Grundlage für die weiteren Beratungen. Die Verwaltung wird nach der Ratsentscheidung mit der konkreten Vorbereitung der Gründung beauftragt.

Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Vorentwurf , Ratsunterlage.

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