Uetze

Bürgerinitiativen reichen weitere Klage gegen das LBEG ein

BI Umwelt Uetze und BI Umwelt Wathlingen fordern Baustopp an Entladeanlage in Wathlingen – schwere Vorwürfe gegen LBEG und K+S

[UETZE/WATHLINGEN]

Die Bürgerinitiativen (BI) Umwelt Uetze und Umwelt Wathlingen haben beim Verwaltungsgericht Lüneburg eine weitere Klage gegen das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) eingereicht. Anlass ist die vom Bergbauunternehmen K+S begonnene Errichtung einer Lkw-Entladeanlage für Salzwässer am ehemaligen Kalischacht Wathlingen, die für die geplante Flutung des Bergwerks genutzt werden soll. Die Initiativen sehen gravierende rechtliche und umweltfachliche Mängel im Sonderbetriebsplan für Bau und Betrieb der Anlage. „Mit der Klage wollen wir verhindern, dass vor einer endgültigen gerichtlichen Klärung weitere unumkehrbare Fakten geschaffen werden“, erklärt Wolfgang Tannenberg, Vorsitzender der BI Umwelt Uetze.

Zwar musste K+S die Arbeiten nach Einreichung der Klage zunächst einstellen, doch das LBEG hatte auf Antrag des Konzerns die sofortige Vollziehung der Genehmigung angeordnet. Die Bürgerinitiativen haben daher nun neben der Klagebegründung auch einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt.

Zweifel an Rüstungsaltlasten-Gutachten

In der umfangreichen Klagebegründung nehmen die Initiativen insbesondere Bezug auf den vom LBEG in Auftrag gegebenen Plejades-Bericht zu den im Bergwerk vorhandenen Rüstungsaltlasten. „Der Bericht weist erhebliche fachliche Defizite auf“, stellt Beu fest. Daher habe man ein unabhängiges Gegengutachten des Geologen und Geochemikers Dr. Krupp in Auftrag gegeben, das dem Gericht nun vorliegt.

Nach Auffassung der Bürgerinitiativen fehlen dem LBEG entscheidende Erkenntnisse darüber, wie die Rüstungsaltlasten bei einer Flutung gesichert werden können. „Ohne diese Sicherung droht die Freisetzung hochgiftiger Kampfstoffe ins Grundwasser“, warnt Wucherpfennig.

Kritik an Artenschutz und Lärmbewertung

In einer zweiten Stellungnahme bemängeln die Bürgerinitiativen zudem die Auswirkungen des Anlagenbetriebs auf die benachbarte Ausgleichsfläche, die als vorgezogene funktionssichernde Maßnahme (CEF) für geschützte Vogelarten dient. „Der Betrieb der Entladeanlage würde diese Fläche faktisch außer Funktion setzen und damit gegen den besonderen Artenschutz verstoßen“, so Tannenberg.

Auch die Lärmuntersuchungen durch den geplanten Lkw-Verkehr werden als unzureichend bewertet. Betroffen seien insbesondere Anwohner entlang der Durchgangsstraßen in Nienhagen, Wathlingen, Sorgensen, Dachtmissen und Hänigsen. Die von K+S angegebene Transportroute über die B3 und B214 sei laut Beu „realitätsfern“, da sie rund 30 Kilometer länger sei als die tatsächlich zu erwartende Streckenführung durch die genannten Ortschaften.

Fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung

Darüber hinaus werfen die Initiativen K+S und dem LBEG vor, keine Umweltverträglichkeitsprüfung für den Sonderbetriebsplan durchgeführt zu haben. Nach Überzeugung der Kläger handelt es sich bei der Entsorgung der antransportierten Salzwässer nicht um eine Verwertung, sondern um eine Abfallbeseitigung.

„Eine tatsächliche Verwertung wäre nur in Form einer fachgerechten Sanierung der Kalihalde denkbar – also durch Rückversatz des dort gelagerten Salzes in das Bergwerk“, erklärt Wucherpfennig. „Dies würde sowohl das Grundwasser schützen als auch die Stabilität des Untergrundes verbessern und die umweltschädliche Haldenabdeckung überflüssig machen“, erklärt er.

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