Wedemark
Donnerstag, 30.06.2016 - 11:07 Uhr

Einleitung von Regenwasser in die Schmutzwasserkanäle ist eine Ordnungswidrigkeit

Aufn.:

WEDEMARK

Aufgrund der Starkregenereignisse in den vergangenen Wochen und der allgemeinen Wetterlage mit hohen Niederschlägen informiert die Gemeinde Wedemark über den Umgang mit Regenwasser.

 

Grundsätzlich sind im gesamten Gemeindegebiet Regenwasseranlagen und Schmutzwasseranlagen getrennt ausgeführt. Regenwasser darf nicht mit Schmutzwasser vermischt werden. Soweit Regenwasserkanäle vorhanden sind, führen sie das Regenwasser, das in Rechtsvorschriften "Niederschlagswasser" genannt wird, in Außenbereiche, Gräben und Bäche ab. Historisch gewachsen, gibt es nur in den Gemeindeteilen Brelingen und Negenborn sogenannte Mischwasserkanäle, in denen sowohl Regen- als auch Schmutzwasser gesammelt werden. Dieses Mischwasser und das Schmutzwasser aus den anderen Gemeindeteilen werden über Druckleitungen und Pumpwerke der beiden Kläranlagen in Bissendorf und Resse zugeführt.

 

Wenn bei den derzeitigen Wetterverhältnissen von Grundstücksbesitzern Regenwasser in die Schmutzwasserkanäle eingeleitet wird, kommt es zu erheblichen Problemen in den Schmutzwasseranlagen. Die Schmutzwasserkanäle und Pumpstationen sind nicht auf so große Wassermengen ausgelegt, dass sie auch das Regenwasser aufnehmen könnten. Es kann zum Überlaufen oder Rückstau in den Kanälen kommen. Bei der Einleitung von Niederschlagswasser in die Kläranlage ergeben sich neue Probleme: Einerseits sind die Mengen insgesamt zu groß für die Kläranlagen. Andererseits wird die biologische Klärstufe, die durch den Einsatz von Bakterien durchgeführt wird, beeinträchtigt, weil das Abwasser zu stark verdünnt ist und die Einzeller nicht genug Nahrung bekommen. Sie "verhungern" praktisch, obwohl es eine große Menge an zu klärenden Abwässern gibt.

 

Aus diesem Grund fordert die Gemeinde Wedemark alle Immobilienbesitzer auf, kein Niederschlagswasser in die Schmutzwasserkanäle einzuleiten. Das betrifft auch "Fehlanschlüsse" von Dachrinnen und andere Zuläufe an den Schmutzwasserkanal. Nach der geltenden Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde sind dieses Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden können. Bei Kenntnis eines solchen Verhaltens wird die Gemeinde diese Ordnungswidrigkeiten verfolgen, um im Interesse Aller die Abwasserbeseitigung zu sichern. Die Satzung schreibt vor, dass das anfallende Niederschlagswasser auf dem Grundstück zu beseitigen (versickern), oder (nach vorheriger Anzeige bei der Gemeinde) als Brauchwasser zu nutzen ist.