Lehrte
Montag, 20.06.2016 - 19:08 Uhr

Stadt weist auf Änderungen der Radwegebenutzungspflicht in Lehrte hin

Aufn.:

LEHRTE

Autofahrende in Lehrte müssen künftig vermehrt mit Radfahrenden auf der Fahrbahn rechnen, weil für eine ganze Reihe von Radwegen die Benutzungspflicht aufgehoben worden ist. Damit ist die Stadtverwaltung einer gesetzlichen Verpflichtung sowie einem höchstrichterlichen Urteil zur Novelle der Straßenverkehrsordnung, wonach Kommunen angehalten sind, die Benutzungspflicht sämtlicher Radwege zu überprüfen, nachgekommen.

 

Hintergrund ist, dass nach neuen Regelwerken zur Führung des Radverkehrs - insbesondere die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2010 (ERA 2010) - immer häufiger der Mischverkehr auf der Fahrbahn gemeinsam mit dem Kraftfahrzeugverkehr als geeignete Radverkehrsführung bewertet wird.

 

Die Benutzungspflicht der Radwege entlang der Iltener Straße und des Südrings wurde aufgehoben worden. Das bedeutet, dass Radfahrende hier nun die Wahl haben, auf der Fahrbahn oder auf dem Radweg zu fahren. Die ehemals benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radwege entlang des Westrings, der Europastraße, der Lehrter Straße in Immensen und der K 122 von Ahlten bis Röddensen sowie der K 123 zwischen Aligse und Steinwedel sind nun in Gehwege mit dem Zusatz "Radverkehr frei" geändert worden. Auch hier haben Radfahrende die Wahl zwischen der Benutzung der Fahrbahn oder des Gehweges.

 

Einer besonderen Aufmerksamkeit bedarf es, wenn Radverkehrsanlagen in Gegenrichtung befahren werden. Hiermit rechnen Autofahrende in der Regel nicht, schauen deshalb nur in die andere Richtung (also nach links), so dass sie Radfahrende nicht oder zu spät bemerken. Daher sind Konfliktsituationen mit entgegenkommendem Radverkehr zu befürchten. Sofern bisher das Befahren von Radwegen auf beiden Straßenseiten möglich war, wird dieses zukünftig nur noch jeweils auf der rechten Seite erlaubt sein. Vor diesem Hintergrund werden die ehemals in beide Richtungen zugelassenen Radwege entlang der Germaniastraße, der Mielestraße und der Lehrter Straße nur noch fahrtrichtungsbezogen für den Radverkehr zugelassen. Im Bereich der Unterführung Berliner Allee darf der auf der Westseite (Nietmann) vorhandene gemeinsame Geh- und Radweg nur noch in Richtung Sehnde befahren werden.

 

Der auf der Ostseite vorhandene, vom Gehweg getrennte, Radweg darf weiterhin in beide Richtungen befahren werden.